Jan 2020 | dataSystems integriert erweiterte Umsatzsteuer-ID-Prüfung
Seit 01.01.2020 ist eine erweiterte Prüfung der Umsatzsteuer-ID bei innergemeinschaftlichen Lieferungen erforderlich. Zwingend erforderlich ist seitdem das Vorliegen und die Aufzeichnung der gültigen USt-ID Nr. des Kunden.
dataSystems verfügt über eine integrierte Möglichkeit zur elektronischen Prüfung der UStID.
Die Prüfung kann für Kunden einzeln oder im Stapel angefordert werden, oder auch nach individuellen Kriterien wie z.B. Alter der letzten Prüfung, Auftragswert, Kundenklasse durchgeführt werden.
dataSystems stellt dabei eine automatisierte, qualifizierte Anfrage beim BZSt per XML-RPC-Schnittstelle. Der vom BZSt empfangene Datensatz gilt bereits als Nachweis und wird zusätzlich in Enaio archiviert.